Bagatellgrenze (betragsmäßige Abkürzung)
Durch die Festlegung einer frei definierbaren Bagatellgrenze pro Freigabestufe kann der Freigabeprozess abgekürzt werden.
Für jede Freigabestufe kann eine Bagatellgrenze festgelegt werden. Auf diese Weise kann der Freigabeprozess für kleinere Beträge abgekürzt werden (auch mehrstufige Grenzbeträge sind möglich). Diese Beträge sind frei definierbar.
Bagatellrechnung: Ist der Rechnungsbetrag kleiner als 300 Euro, ist die Freigabe auf der ersten Stufe oft ausreichend (Bagatellgrenze).
Rechnung mit sachlicher Prüfung: Liegt der Betrag unter 2.000 €, werden die freigebenden Sachbearbeiter auf Stufe 2 benachrichtigt, sobald die formelle Kontrolle auf Stufe 1 abgeschlossen ist.
Großbetrag: Belege über 5.000 Euro müssen grundsätzlich durch die Geschäftsführung freigegeben werden.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass standardmäßig der am Dokument hinterlegte Bruttobetrag mit der Bagatellgrenze verglichen wird. Eine Umstellung auf den Nettobetrag kann in "Unternehmen (und Flowws)" - "Flowws" (ganz oben) jedoch unkompliziert umgestellt werden.