Eingangsrechnungen – der komplette Leitfaden mit allen wichtigen Begriffen

Stand: 28.06.2022Rechnungsmanagement
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Rechnungen sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Unternehmens, egal ob ein Unternehmen Rechnungen versendet oder Rechnungen erhält.

Was sich hinter dem Begriff „Eingangsrechnung“ verbirgt, wie Sie diese korrekt prüfen und warum eine digitale Verarbeitung sinnvoll ist, erfahren Sie im Blogbeitrag.

1. Was ist der Unterschied zwischen einer Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung?

Unternehmen empfangen und versenden Rechnungen. Es ist folglich immer eine Frage der Perspektive, ob es sich um eine Eingangsrechnung oder Ausgangsrechnung handelt.

Unterschied zwischen Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung
Unterschied zwischen Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung

Was ist eine Eingangsrechnung?

Eine Eingangsrechnung ist ein Rechnungsdokument, das ein Unternehmen von Lieferanten für gelieferte Waren oder Serviceleistungen erhält. Unternehmen sind in dem Fall Schuldner bzw. Debitor.

Der Begriff Eingangsrechnung kann sich auch auf den Prozess der Erfassung solcher Rechnungen in der Buchhaltungssoftware beziehen, denn Eingangsrechnungen müssen im Unternehmen erfasst, geprüft und gebucht werden.

Die Erfassung und Prüfung erfolgt entweder klassisch über die Weitergabe von Unterschriftenmappen von Schreibtisch zu Schreibtisch oder digital über ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).

Infografik Weitergabe von Rechnungsdokumenten klassischer Weg vs. Digitalisierung
Infografik Weitergabe von Rechnungsdokumenten klassischer Weg vs. Digitalisierung

Was ist eine Ausgangsrechnung?

Ausgangsrechnungen sind Dokumente, die an Kunden gesendet werden, um die Zahlung für gelieferte Waren oder Leistungen zu verlangen. Das Unternehmen tritt in dem Fall als Gläubiger bzw. Kreditor auf.

Ausgangsrechnungen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Unternehmen für die von ihnen gelieferten Produkte und Serviceleistungen bezahlt werden. Sie tragen auch dazu bei, dass Kunden die Höhe des geschuldeten Gesamtbetrages kennen und wissen, wann die Zahlung fällig ist.

Ausgangsrechnungen können manuell oder mit einer Buchhaltungssoftware erstellt werden.

2. Die verschiedenen Arten von Eingangsrechnungen

Jeder Rechnungsbeleg ist ein steuerrelevantes Dokument in Unternehmen. Daher ist es wichtig, jede einzelne Art von Eingangsrechnung zu kennen.

Infografik Überblick Arten von Eingangsrechnungen
Überblick: Die verschiedenen Arten von Eingangsrechnungen

Abschlagsrechnungen bzw. Akontorechnung

Eine Abschlagsrechnung oder auch Akontorechnung ist eine Eingangsrechnung, die für einen Teilbetrag von Waren oder Dienstleistungen ausgestellt wird.

Abschlagsrechnungen werden erstellt, sobald ein vorab vertraglich vereinbarter Teil der beauftragten Leistung erbracht wurde. Es lässt sich hierbei nicht immer klar sagen, wie viel Prozent der Arbeit bereits erbracht worden sind.

Abschlagsrechnungen werden oft bei größeren Bauprojekten erstellt, wo sich der Leistungszeitraum streckt und der Lieferant in Vorleistung gehen muss. Aber auch Strom- oder Gasrechnungen werden als Abschlagsrechnung in Rechnung gestellt.

Eine Abschlagsrechnung ist wie ein normales Rechnungsdokument aufgebaut, enthält die gleichen Pflichtangaben und muss als Abschlagsrechnung gekennzeichnet sein. Es muss auch ersichtlich sein, um welche Abschlagsrechnung es sich handelt. Wurde die Leistungen noch nicht vollständig erbracht, muss der vereinbarte Lieferzeitpunkt angegeben werden.

Wenn die vollständigen Leistungen erbracht wurden, wird eine Schlussrechnung erstellt und als solche gekennzeichnet. In der Schlussrechnung werden die bereits geleisteten Teilzahlungen vom Gesamtbetrag abgezogen.

Ähnlich wie Sie es von Stromrechnungen kennen, kann die Schlussrechnung höher oder niedriger als die Abschlagsrechnungen ausfallen.

Teilrechnungen

Der Begriff Teilrechnung wird umgangssprachlich verwendet. Der korrekte Fachbegriff lautet Teilschlussrechnung.

Eine Teilschlussrechnung wird nur ausgestellt, wenn bereits eine (Teil-) Leistung vollständig erbracht wurde, die in Rechnung gestellt wird.

Aus buchhalterischer Sicht werden Teilrechnungen wie eine vollständige Schlussrechnung behandelt.

Schlussrechnungen

Die Schlussrechnung oder auch Endrechnung wird ausschließlich für vollständig erbrachte Leistungen oder abgeschlossene Lieferungen erstellt. Die Schlussrechnung enthält alle vorherigen Rechnungen sowie den ermittelten Restzahlungsbetrag.

Wiederkehrende Rechnungen

Wiederkehrende Rechnungen sind im Prinzip Abo-Rechnungen und bieten sich bei wiederkehrenden Zahlungen an. Typische Beispiele sind Rechnungen für Wartungs- und Mobilfunkverträge sowie Zeitschriften.

Abo-Rechnungen werden in unterschiedlichen Intervallen erstellt und können täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein in Rechnung gestellt wird.

Anzahlungsrechnungen

Eine Anzahlungsrechnung ist eine Vorfinanzierung einer Leistung oder Lieferung, in der bereits ein prozentualer Teilbetrag des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt wird.

Kunden haben zum Zeitpunkt der Anzahlung noch keine Leistungen erhalten.

Barverkäufe

Für den Barverkauf gilt, dass immer eine unverzügliche Erfüllung von Leistung und Gegenleistung erfolgt. In dem Moment, wo Kunden ihre Ware erhalten, begleichen sie sofort in bar den Rechnungsbetrag.

In der Praxis wird in den meisten Fällen kein Rechnungsbeleg erstellt, sondern ein Kassenbeleg herausgegeben.

Entspricht der Kassenbon nicht den Voraussetzungen für eine buchhalterische Rechnung, sollte auch eine Quittung eingefordert werden.

Gutschriften

Eine Gutschrift wird auch als Eigenfaktura oder umgekehrte Rechnung bezeichnet. Gutschriften sind durch einen positiven Rechnungsbetrag gekennzeichnet. Wichtig ist, dass Gutschriftsrechnung immer zwingend als Gutschrift bezeichnet wird.

Gutschrift ist nicht gleich Gutschrift. Daher sollte man immer zwischen kaufmännischen und steuerrechtlichen Gutschriften unterscheiden.

Erstattungen bei Reklamationen, Boni oder Ausgleichszahlungen werden häufig auch als Gutschrift bezeichnet und als Negativbeträge verbucht, obwohl sie aus steuerrechtlicher Perspektive gar keine Gutschriften sind.

Korrekturrechnungen & Stornorechnungen

Wurden Ausgangsrechnungen nach der Ausstellung nochmals korrigiert oder storniert, muss eine Korrektur- und Stornorechnungen erstellt werden. Entsprechend muss die Stornorechnung erneut als Eingangsrechnung erfasst und verbucht werden.

Typische Gründe für Korrekturen oder Storno sind:

  • fehlerhaft ausgestellte Rechnungen,
  • nicht erbrachte oder unvollständige Lieferungen,
  • mangelhafte Dienstleistungen oder
  • wenn eine Werkleistung nicht abgenommen wurde sowie
  • nachträgliche Rabatte und Preisnachlässe.

Proformarechnungen

Bei einer Proformarechnung besteht keine Forderung. Deshalb stellt sie einen Sonderfall dar. Proformarechnungen enthalten keine Zahlungsaufforderungen und müssen entsprechend vom Rechnungsempfänger auch nicht beglichen werden.

Diese Art der Eingangsrechnung werden nicht in der Buchhaltung gebucht und stellen keinen offenen Posten dar. Proformarechnungen dienen steuerlichen Zwecken, denn sie dokumentieren für das rechnungsstellende Unternehmen die Art, den Zweck und den Wert der Lieferung.

Eingesetzt werden sie bei Mustersendungen, um den Wert von Warensendungen gegenüber dem Zoll nachzuweisen oder auch bei Ersatzteillieferungen.

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3. Die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit Rechnungen

Nachfolgend ein kleiner Überblick über die wichtigsten Begriffsdefinitionen im Rechnungsmanagement.

Infografik mit wichtigen Begriffen zur Eingangsrechnung
Wichtige Begriffe zum Thema Rechnung
Umsatzsteuer / Vorsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf Verkäufe erhoben und direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Unternehmer schreiben – wenn sie nicht als Kleinunternehmer eingestuft sind – die Umsatzsteuer in ihre Ausgangsrechnung und führen die ausgewiesene Steuer an das Finanzamt ab.

Die Vorsteuer ist wiederum die Umsatzsteuer, die Unternehmen für Einkäufe von Leistungen und Waren vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Nettopreis

Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

Bruttopreis

Der Bruttopreis ist der Rechnungsbetrag mit der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungsdatum

Das Rechnungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem die Rechnung erstellt wurde.

Leistungsdatum / Lieferdatum

Das Leistungsdatum oder Leistungszeitraum kennzeichnet den Zeitpunkt, an dem der Rechnungsersteller die Leistung erbracht hat.

Geht es um Waren oder Produkte, wird ein Lieferdatum ausgewiesen. Das Lieferdatum entspricht dem Versandzeitpunkt.

Fälligkeitsdatum / Fälligkeit

Das Fälligkeitsdatum gibt an, wann die Zahlung des ausstehenden Betrags fällig wird. Die Zahlungsfrist wird oft auf 14 oder 30 Tage festgelegt und beginnt mit dem Datum des Rechnungseingangs beim Kunden.

Skonto

Skonto sind Preisnachlässe, der gewährt werden können, wenn eine Rechnung vor dem Fälligkeitsdatum beglichen wird.

Vorauszahlung

Eine Vorauszahlung ist ein Betrag, der bezahlt wird, bevor eine Leistung oder Lieferung erbracht wird.

Mahnung

Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung, die an Kunden versendet wird, wenn sie ihre Rechnung nicht rechtzeitig begleichen. Die erste Mahnung ist in den meisten Fällen gebührenfrei. Danach wird oft eine Gebühr für jede weitere Zahlungsaufforderung fällig.

Verzugszinsen

Wenn eine Rechnung auch nach einer Mahnung vom Kunden nicht bezahlt wird, fallen Verzugszinsen an. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Zinsgesetz.

Zahlungserinnerung

Eine Zahlungserinnerung wird an Kunden versandt, die ihre Rechnung nicht beglichen haben. Gemäß dem deutschen Mahnverfahren muss der Empfänger der Zahlungserinnerung zunächst die Kosten für die Erstellung und den Versand der Rechnung tragen.

Wenn auch nach der Zahlungserinnerung keine Zahlung eingeht, kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro waren und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 Euro übersteigen.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung, bei der keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt und entsprechend keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden darf.

4. Was tun bei einer fehlerhaften Eingangsrechnung?

Werden bei der Prüfung von Eingangsrechnungen Fehler festgestellt, muss der Rechnungssteller sofort darauf hingewiesen und eine Rechnungskorrektur angefordert werden.

Im besten Fall werden Rechnungsfehler noch vor der Buchung der Eingangsrechnung erkannt. Andernfalls müssen diese Buchungen rückgängig gemacht werden.

Häufige Fehler bei Eingangsrechnungen

Ein fehlerhafter Rechnungsbetrag sticht bei der sachlichen Rechnungsprüfung meist sofort ins Auge.

Dagegen sind formale Fehler meist nicht sofort ersichtlich. Dazu zählen:

  • Name und Anschrift: Unvollständige oder fehlerhafte Adressdaten des Rechnungsausstellers oder des Rechnungsempfängers
  • Fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  • unkorrektes oder fehlendes Rechnungsdatum
  • fehlende Rechnungsnummer
  • Fehlerhafter oder fehlender Leistungszeitraum oder Lieferdatum
  • unkorrekte oder unzureichende Beschreibungen der in Rechnung gestellten Produkte oder Serviceleistungen
  • falsche Berechnung der Umsatzsteuer oder unkorrekter Prozentsatz.

Probleme durch fehlerhafte Eingangsrechnungen

Eine Rechnungskorrektur darf nur durch den Rechnungsaussteller veranlassen werden. Bitte nehmen Sie daher niemals selbst handschriftlichen Änderungen vor.

Sobald Fehler in einer Eingangsrechnung entdeckt werden, muss eine Rechnungskorrektur angefordert werden.

Nachträgliche Änderungen von bereits verbuchten Rechnungsbelegen sind kompliziert, aufwendig und kosten unnötig Zeit und Geld.

Bleiben fehlerhafte Eingangsrechnungen unentdeckt, kann dies Schwierigkeiten mit dem Finanzamt nach sich ziehen. Zum einen droht der Verlust des Vorsteuerabzugs. Zum anderen kann die Rechnungssumme unter Umständen nicht als Betriebsausgabe verbucht werden.

Die richtige Vorgehensweise bei fehlerhaften Zahlungsbelegen

  1. Der Rechnungsaussteller wird zur Rechnungskorrektur aufgefordert.
  2. Er erstellt eine neue, korrekte Rechnung und sendet sie an den Rechnungsempfänger.
  3. Der Rechnungsempfänger stellt die fehlerhafte Eingangsrechnung als ungültig aus und veranlasst ggf. die Löschung des fehlerhaften Beleges aus seiner Buchhaltung.
  4. Geht der korrigierte Rechnungsbeleg ein, wird die Rechnungsprüfung erneut angestoßen und nach dem Prüfungsdurchlauf wird neue Eingangsrechnung korrekte verbucht.

5. Was ist ein digitaler Rechnungseingang?

Ein digitaler Rechnungseingang ermöglicht Unternehmen, Rechnungsdokumente und Zahlungen elektronisch zu erhalten, zu versenden, zu verfolgen und zu verwalten. Dies kann per E-Mail, Textnachricht, per elektronischem Datenaustausch (EDI) oder mit einer speziellen Rechnungssoftware geschehen.

6. Welche Vorteile hat eine digitale Rechnungsverarbeitung für Ihr Unternehmen?

Sobald Unternehmen auf eine digitale Rechnungsverarbeitung setzen, genießen sie mehrere Vorteile:

  • Kostensenkung: Durch eine elektronische Verarbeitung von Belegen sinken die Kosten, da viele manuelle Tätigkeiten entfallen sowie automatisierte Prozesse die Arbeitsabläufe beschleunigen.
  • Sofortige Verarbeitung: Gelangen Rechnungsbelege in elektronischer Form in ein Dokumentenmanagement-System wie FLOWWER, können sie sofort verarbeitet werden.
  • Prüfung: Das Rechnungsdokument kann von allen berechtigten Mitarbeitern eingesehen und am Bildschirm geprüft werden.
  • Auffindbarkeit: Durch eine integrierte OCR-Technologie werden bei PDF-Daten die Informationen erkannt und ausgelesen. Dadurch können PDF-Dateien über eine integrierte Volltextsuche innerhalb von Sekunden wiedergefunden werden.
  • Weitergabe: Eingangsrechnungen können nach dem Prüfprozess an nachgelagerte Systeme wie DATEV Unternehmen online oder direkt mit allen zugehörigen Informationen zu den Kostenstellen an die Steuerkanzlei weitergeleitet werden.
  • Beschleunigung: Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung werden Arbeitsabläufe beschleunigt. Die aufgewendete Zeit für die Rechnungsprüfung sinkt im Schnitt von 11 Tagen auf 4 Tage.
  • Skonto: Durch die effizientere Rechnungsprüfung werden keine Skonto-Möglichkeiten mehr verpasst.
  • Transparenz: Die berechtigten Personen wissen jederzeit, wo sich ein Rechnungsbeleg befindet und wie der Status der Prüfung ist.
  • Vertreterregel: Wenn Mitarbeitende durch Krankheit, Urlaub oder Dienstreisen ausfallen, greifen automatisch im System hinterlegte Vertretungsregeln, sodass die Rechnungsprüfung reibungslos weiterläuft.
  • Nachhaltigkeit: Durch die elektronische Rechnungsprüfung werden Papierausdrucke vermieden. Das senkt nachhaltig die Druckkosten, spart Geld beim Einkauf von Büromaterialien und hilft der Umwelt.
  • Rechtssichere Archivierung: Buchprüfungen und Audits sind bei der digitalen Rechnungsverarbeitung wesentlich einfacher nachzuverfolgen. Die Prüfungsschritte sind elektronisch dokumentiert, die Dokumente sind im System jederzeit über eine Volltextsuche auffindbar und sind rechtssicher archiviert.
Vorteile digitales Rechnungsmanagement
Vorteile digitales Rechnungsmanagement

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7. Welche Kriterien müssen elektronische Rechnungsbelege erfüllen?

  • Pflichtangaben: Jede E-Rechnung muss dieselben steuerlichen Pflichtangaben beinhalten wie Papierrechnungen.
  • Zustimmung des Empfängers: Der Empfänger des Rechnungsdokumentes muss der elektronischen Übermittlung zustimmen. Das passiert stillschweigend durch Begleichung des Rechnungsbetrages oder im Vorfeld wird eine schriftliche Einverständniserklärung ab geschlossen.
  • Identifikation: Der Rechnungsabsender sowie Empfänger des Rechnungsdokumentes müssen eindeutig identifizierbar sein.
  • Aufbewahrung im Originalformat: Da elektronische Rechnungsbelege ebenso wie wie Papierrechnungen steuerrelevante Angaben enthalten, müssen die Dokumente entsprechend der GoBD 2015 im Originalformat aufbewahrt und digital archiviert werden.
  • Unveränderbarkeit: Rechnungsdokumente müssen revisionssicher sein, das heißt dauerhaft vor Veränderungen geschützt werden. Damit ist die Revisionssicherheit gemeint. Wenn Sie Manipulationen ausschließen wollen, dürfen Sie Rechnungsdokuments nicht einfach auf Ihrem Computer speichern. In einem digitalen Archiv (wie es FLOWWER anbietet) werden Änderungen an Dokumenten immer rechtskonform und nachvollziehbar protokolliert.
  • Sicher vor Verlust: Alle Rechnungsbelege müssen nicht-löschbar archiviert werden, um Sie vor einem Verlust des Dokumentes zu schützen. Dadurch können auch Mitarbeitende nicht versehentlich ein elektronisches Rechnungsdokument löschen.
  • Verfahrensdokumentation: Eine solche Dokumentation ist notwendig, damit sich Prüfer einen Überblick verschaffen können, wie bei Ihnen die digitale Archivierung organisiert ist. In der Verfahrensdokumentation halten Unternehmen fest, wie Belege und Dokumente erfasst, empfangen, digitalisiert, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.
  • Aufbewahrungspflicht und -frist: E-Rechnungen müssen in den meisten Fällen 10 Jahre lang aufbewahrt und abgerufen werden können. In einzelnen Berufsfeldern können auch andere Fristen gelten. Damit ein elektronischer Beleg problemlos von der Finanzbehörde akzeptiert wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  1. Erfüllung bestehender gesetzlicher Voraussetzungen für eine Rechnung
  2. Echtheit der Herkunft
  3. Unversehrtheit des Rechnungsinhalts
  4. Lesbarkeit des Rechnungsbeleges Mehr Informationen erhalten Sie beim Verband elektronische Rechnung (VeR).

8. Wie können Rechnungsdokumente digitalisiert werden?

Die Digitalisierung von Rechnungsbelegen läuft genauso wie die Archivierung von anderen Dokumenten. Für die eine digitale Prüfung und elektronische Archivierung muss jede Eingangsrechnung einscannt, gespeichert und verwaltet werden.

Übermittelt ein Unternehmen eine Eingangsrechnung auf digitalem Weg, muss das Dokument in einem Format übermittelt werden, das vom Empfänger verarbeitet und gespeichert werden kann. Der Empfänger muss den elektronischen Beleg aufbewahren und aufrufen können.

Die häufigsten digitalen Rechnungsformate sind PDF, XML und EDI.

9. Wie kann Ihr Unternehmen am besten auf einen digitalen Rechnungseingang umsteigen kann

Der Umstieg auf einen digitalen Rechnungseingang ist unkompliziert, denn Sie haben in ihrem Unternehmen bereits klare Abläufe für die Rechnungsprüfung definiert und etabliert. Bei der Digitalisierung bilden Sie die Schritte lediglich digital ab.

Wichtige Punkte für die Anbieterwahl

Wenn Sie Anbieter miteinander vergleichen, die auf digitale Rechnungsverarbeitung spezialisiert sind, achten Sie auf den Funktionsumfang und auf folgende Punkte:

  • Anzahl der Nutzeraccounts, die kostenlose inklusive sind
  • Anzahl der monatlichen Dokumentenuploads
  • Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen
  • Datenschutz und Datensicherheit für ihre sensiblen Finanzdaten (ausführliche Informationen dazu erhalten Sie im Beitrag: Datenschutz: Sind ihre Daten beim automatisierten Rechnungsmanagement durch SaaS-Anbieter geschützt?)
  • Mehrstufige Freigaben und Vertretungsregeln (mehr Informationen zu Workflows mit FLOWWER finden Sie im Beitrag: 4 Workflow-Beispiele, die Sie sofort mit FLOWWER digital umsetzen können)
  • Möglichkeiten für den digitalen Rechnungseingang, z. B. via App, FTP-Server, E-Mail etc.
  • OCR-Technologien, die eine intelligente Rechnungsverarbeitung ermöglichen
  • XML-Rechnung integriert, um Daten strukturiert an nachgelagerte Stellen, wie Ihre Steuerkanzlei zu übergeben (mehr dazu im Artikel: Warum die XML-Schnittstelle Zeit und Kosten bei der Belegfreigabe spart)
  • Intuitives Bedienkonzept, um die Einarbeitungszeit gering zu halten
  • Belegaufteilung und Zuweisung von Kostenstellen für die vorbereitende Buchführung
  • integrierte Volltextsuche, um Dokumente innerhalb von Sekunden wiederzufinden
  • rechtssichere Archivierung

Eine Übersicht über die Funktionen von FLOWWER finden Sie hier. Vergleichen Sie uns gerne vom Preis-Leistungs-Verhältnis mit anderen Anbietern und lassen Sie sich überraschen, was bei uns bereits alles inklusive ist.

Start mit dem digitalen Rechnungseingang

Sie hinterlegen ihre einfachen bis mehrstufigen Abläufe und Eskalationsstufen für den Rechnungseingang im System und weisen Mitarbeitende über Nutzeraccounts die entsprechenden Rollen und Berechtigungen für die Rechnungsprüfung zu.

Die meisten digitalen Rechnungsfreigabesysteme sind SaaS-Anwendungen, können mobil und ortsunabhängig genutzt werden. Das hat den Vorteil, dass Mitarbeitende von jedem Ort der Welt aus Rechnungsdokumenten ins System einpflegen und freigeben können.

Die eingegangen (elektronischen) Rechnungen werden per E-Mail, FTP-Upload, Scanner oder per App an das Dokumentenmanagementsystem geschickt.

Im Dokumentenmanagementsystem werden nach dem Rechnungseingang die hinterlegten Workflows zur automatisierten und digitalen Verarbeitung für jede Eingangsrechnung gestartet.

Ist der jeweilige Arbeitsablauf durchlaufen und die Rechnung gezahlt und verbucht, kann der Rechnungsbeleg mit allen zugehörigen Informationen an das Steuerbüro weitergeleitet werden.

Als letzter Schritt werden die Rechnungsdokumente im Dokumentenmanagementsystem rechtssicher archiviert und mindestens so lange gespeichert, bis die gesetzliche Aufbewahrungszeitraum abgelaufen ist.

Darstellung der smarten Workflows für die Belegfreigabe.
Workflow für digitale Eingangsrechnung

So starten Sie das digitale Rechnermanagement mit FLOWWER

Sie können den kompletten Funktionsumfang von FLOWWER 30 Tage auf Herz und Nieren testen. Überzeugen wir Sie in der Zeit tatsächlich nicht, nutzen Sie ganz einfach ihr Sonderkündigungsrecht in den ersten 30 Tagen und der genutzte Zeitraum bleibt für sie kostenlos.

Ablauf Registrierung FLOWWER

Hier finden Sie alle Informationen zur Registrierung.

Nachdem Sie sich für FLOWWER registriert haben, pflegen Sie Ihre Arbeitsabläufe für die Rechnungsprüfung ein, erstellen Nutzeraccounts für alle beteiligten Mitarbeiter und weisen jedem Nutzeraccount individuelle Rechten und Rollen zu.

Sobald Sie alles eingerichtet haben, kann die Digitalisierung ihres Rechnungsmanagements beginnen.

Geht jetzt eine Eingangsrechnung ein, wird der passende Workflow angestoßen und automatisch durchlaufen. Als letzte Station geht der Beleg meist in der Buchhaltung ein, wo der Buchungssatz festgehalten und die Zahlung veranlasst wird,

Der Rechnungsbeleg inklusive Informationen über Buchungskonten und Kostenstellen werden elektronisch an die Steuerkanzlei übertragen. Die Zeit, die ihre Kanzlei bisher für manuelles Buchen aufgewandt hat, kann sie in die strategische und steuerliche Beratung investieren.

Bei offenen Fragen zu einem Rechnungsprozess genügt ein Blick in das digitale Archiv. So werden Mahn- und Bußgelder vermieden, selbst wenn das Finanzamt nur kurze Fristen gesetzt hat.

Sie möchten FLOWWER kennenlernen? Testen Sie unsere intuitive Software für Ihr Rechnungsmanagement noch heute.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eingangsrechnung

Was ist eine Eingangsrechnung? Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die beim Kunden eingeht. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Rechnung für Waren oder Dienstleistungen, die bei einem Unternehmen bestellt wurden.

Was muss auf einer Eingangsrechnung stehen? Für eine Eingangsrechnung gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben, die je nach Rechnungsland unterschiedlich sein können. Pflichtangaben in Deutschland für Eingangsrechnungen über 250,- Brutto sind im § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG geregelt.

Welche Arten von Eingangsrechnungen gibt es? Es gibt Anzahlungsrechnungen, Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, wiederkehrende Rechnungen, Proformarechnungen, Korrekturrechnungen / Stornorechnungen und Gutschriften.

Was ist der Unterschied zwischen einer Eingangs- und einer Ausgangsrechnung? Der wesentliche Unterschied zwischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen besteht darin, wer die Rechnung stellt. Bei Eingangsrechnungen stellt der Lieferant oder Dienstleister die Rechnung, bei Ausgangsrechnungen das eigene Unternehmen.

Was ist eine elektronische Eingangsrechnung? Eine elektronische Eingangsrechnung (E-Rechnung) ist ein nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes muss möglich sein

Wann gilt eine elektronische Rechnung als zugestellt? Der Rechnungseingang ist entscheidend. Ist ein elektronischer Rechnungsversand zwischen Geschäftspartnern vereinbart, gilt eine E–Rechnung als zugegangen, wenn sie im E-Mail-Postfach des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist.

Wie werden Eingangsrechnungen bearbeitet? Eingangsrechnungen müssen zunächst geprüft und anschließend verbucht werden. Die Prüfung erfolgt auf Richtigkeit der Angaben sowie Vollständigkeit des Rechnungsbetrags. Im Anschluss wird die Rechnung im Rechnungswesen verbucht, um sie später in der Buchhaltung abzusetzen.

Wie lange muss ich Eingangsrechnungen aufbewahren? Für Eingangsrechnungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird. Das ist in § 14 Abs. 1 Satz 3 1 UStG geregelt.

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