Ablehnung freigegebener Dokumente
Nach Ablehnung eines Dokumentes durch einen Freigeber, liegt dieses zur weiteren Bearbeitung bzw. Reaktivierung in einer separaten Prüfliste. Das 4-Augenprinzip ist somit gewährleistet.
Dokumente, die durch einen Freigeber abgelehnt wurden (1), landen auf einer separaten Prüfliste. Diese Prüfliste ist - wie alle anderen Listen (Eingang/ungestartet, Freigabeliste, zu bezahlende Dokumente) im Dashboard (2) sichtbar oder mithilfe des Icons (zerrissenes Papier) aufrufbar (3).
Das abgelehnte und wieder zu bearbeitende Dokument (4) kann nun ausgewählt werden. Am rechten oberen Bildschirmrand ist die Notiz (5) zu sehen, in der der Sachbearbeiter - in dem Fall Frau Schaller - den Ablehnungsgrund hinterlegt hat. Für dieses Dokument war dies eine falsche Angabe in der Belegaufteilung.
Klara Müller gab das Dokument in Stufe 1 frei (5), Franz Schmid in Stufe 2 (6). Durch die Ablehnung von Frau Schaller in Stufe 3 wurde dieses Dokument wieder an Stufe 2 (7) zurückgegeben. Herr Schmid oder Elsbeth Nullkommanix müssen das Dokument reaktivieren, berichtigen und erneut an Stufe 3 übermitteln/freigeben. Somit ist auch hier das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet.